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Der Konflikt dieser Zeit: Gesellschaftliche Veränderungen und statische Rahmenbedingungen
In einer Welt, die sich rasant verändert, in der technologische Innovationen, demografische Verschiebungen und globale Krisen unser tägliches Leben beeinflussen, scheint es fast paradox, dass die Rahmenbedingungen vieler gesellschaftlicher Strukturen oft stillzustehen scheinen. Während die Gesellschaft in vielerlei Hinsicht eine dynamische Transformation durchläuft, erleben wir in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Stagnation der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das führt zu einer immer größer werdenden Kluft zwischen den Bedürfnissen und Anforderungen der modernen Gesellschaft und den oft starren, überholten Systemen, die unsere Arbeitswelt oder unser Sozialsystem prägen.
Die Welt von heute ist nicht mehr die gleiche wie noch vor einem Jahrzehnt. Der technologische Fortschritt, insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Automatisierung, hat nicht nur die Arbeitswelt revolutioniert, sondern auch unsere Art zu kommunizieren, zu konsumieren und zu leben. Die Menschen sind mobiler, flexibler und digital vernetzter als je zuvor. Diese Veränderungen betreffen nicht nur Unternehmen und Arbeitsmärkte, sondern auch die sozialen Normen und Erwartungen in Bezug auf Familie oder die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Hinzu kommen demografische Veränderungen. Die Gesellschaft wird älter, was einerseits den Arbeitsmarkt verändert, andererseits auch neue Herausforderungen in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Rentensysteme mit sich bringt.
Doch während all diese Veränderungen immer schneller voranschreiten, scheinen die politischen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen nur zögerlich oder gar nicht mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Die Gesellschaft verändert sich, doch die grundlegenden Strukturen, die unsere sozialen und wirtschaftlichen Systeme bestimmen, sind oft auf dem Stand von vor Jahrzehnten.
Ein Paradebeispiel für diese Diskrepanz zwischen gesellschaftlicher Veränderung und statischen Rahmenbedingungen ist die Arbeitswelt. Die Arbeitszeitmodelle und die veralteten Konzepte von Arbeitsort und -zeit stützen sich immer noch auf Vorstellungen aus der industriellen Revolution. Flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten oder Homeoffice, die für viele Berufspendler mittlerweile zur Normalität gehören, sind in vielen Bereichen immer noch nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen abgesichert.
Auch das soziale Sicherungssystem, insbesondere im Hinblick auf Renten und Pflege, ist stark von einer Welt geprägt, die es so nicht mehr gibt. Die Arbeit ist längst nicht mehr nur auf Vollzeit und unbefristete Anstellung beschränkt, sondern wird zunehmend flexibler und fragmentierter. Doch die gesetzliche Rentenversicherung, die für die Erwerbstätigen von morgen gedacht war, basiert immer noch auf der Annahme stabiler, lebenslanger Arbeitsverhältnisse und einer relativ jungen Gesellschaft.
Was muss also getan werden, um diese Kluft zwischen der gesellschaftlichen Veränderung und den starren Rahmenbedingungen zu überwinden? Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der politischen und institutionellen Strukturen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Politik sollte es sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit den sozialen, technologischen und demografischen Veränderungen Schritt halten können. Das bedeutet nicht nur, bestehende Gesetze und Vorschriften anzupassen, sondern auch proaktiv neue, zukunftsweisende Modelle zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen.
Im Arbeitsmarkt müssen beispielsweise neue Arbeitszeitmodelle gesetzlich verankert und das Konzept der Arbeit flexibel neu gedacht werden. Die Arbeitswelt von morgen wird keine festen Arbeitszeiten und Arbeitsplätze mehr kennen – dafür braucht es auch eine Reform der Arbeitsgesetze, die die Realität der flexiblen, mobilen Arbeit widerspiegeln. Es muss ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der das mobile Arbeiten fördert, aber auch den Schutz von Arbeitnehmerrechten in einer digitalen Arbeitswelt gewährleistet.
Auch die sozialen Sicherungssysteme müssen den modernen Arbeitsrealitäten gerecht werden. Das Rentensystem sollte nicht nur auf der Annahme beruhen, dass alle Menschen in Vollzeit und über Jahrzehnten hinweg in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, sondern auch den zahlreichen atypischen Beschäftigungsverhältnissen und den flexiblen Arbeitsmodellen Rechnung tragen. Und die gestiegene Lebenserwartung muss in die Gestaltung des Rentensystems eingebunden werden.
Die Gesellschaft verändert sich schnell, doch die Rahmenbedingungen für Arbeit und soziale Sicherheit hinken oft hinterher. Diese Diskrepanz zwischen gesellschaftlichem Wandel und statischen Systemen stellt nicht nur eine Herausforderung dar, sondern auch eine Chance: die Chance, die gesellschaftlichen Strukturen neu zu denken und sie fit für die Zukunft zu machen. Es liegt in der Verantwortung der Politik, der Arbeitgeber und der Gesellschaft als Ganzes, diese Veränderungen aktiv zu gestalten und sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen nicht nur den Bedürfnissen der Gegenwart, sondern auch denen der Zukunft gerecht werden. Nur so kann eine Gesellschaft entstehen, die nicht nur von Wandel geprägt ist, sondern diesen Wandel auch aktiv mitgestaltet.
Herzliche Grüße
Ihr Leif Adelt
Veranstaltung für die AGVs in OWL
Neben den Einzelberatungen unserer Unternehmen wurde von den Verbandsingenieuren in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Arbeitswissenschaften (Ifaa) eine Veranstaltung mit dem Thema „Einführung in die KI“ durchgeführt. Dabei wurden die Unterscheidungen zwischen prädiktiver und generativer KI dargestellt und Anwendungsbeispiele aus Unternehmen vorgestellt. Dass dieses Thema von großem Interesse ist, wurde durch die Teilnahme von mehr als 140 Firmenvertretern bestätigt.
Dauerbrenner im Arbeitsrecht
AGG – Hopper oder der Elefant im Raum unter dem Schutzmantel des Datenschutzes
Ein Unternehmen beauftragt für eine Stellenbesetzung einen Personaldienstleister. Bewerber „XY“ legt einen Abhilfebescheid einer Behörde bei, aus dem ein veränderter Grad der Schwerbehinderung hervorgeht. Die Bewerbungsunterlagen wirken indes unseriös, maßlos übertrieben, der Bewerber erscheint ungeeignet. Der Bewerber erhält eine Absage. Der Bewerber fordert den vermeintlichen Arbeitgeber zur Entschädigungszahlung auf, er sei diskriminiert worden. Nach und nach tauchen Urteile vor den Arbeitsgerichten auf, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Kläger veranlasst wurden. Der Verdacht liegt auf der Hand: Ein „AGG-Hopper“, der durch das Land zieht und durch Entschädigungsklagen sein Einkommen bestreitet , dabei aber vom Mantel des Datenschutzes geschützt bleibt. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs – kein einfaches Unterfangen.
Daher unsere klare Empfehlung: Bei Verdacht auf AGG-Hopping im Bewerbungsprozess im Zweifel eine Einladung zum Bewerbungsgespräch anbieten, welches erfahrungsgemäß abgelehnt werden wird. Und bei begründetem Verdacht auf AGG-Hopping bei Entschädigungsklagen: Die Strafanzeige nicht scheuen.
Sachen gibt’s
Wir haben im vergangenen Jahr eines unserer Mitgliedsunternehmen in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vertreten, in dem es um die Beförderung einer Mitarbeiterin ging. Das Unternehmen hatte eine Führungsposition ausgeschrieben, auf die sich diverse Mitarbeitende des Unternehmens wie auch externe Bewerber/-innen beworben hatten. Die Auswahlentscheidung fiel auf eine Mitarbeiterin, für die die Versetzung auf die ausgeschriebene Stelle eine Beförderung auf einen Führungsposten bedeutete. Die Arbeitgeberin hörte den Betriebsrat zur Versetzung und Umgruppierung der Mitarbeiterin an. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung, da er der Auffassung war, dass ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorläge. Die Arbeitgeberin habe einen anderen männlichen Mitarbeitenden – selbst Mitglied des Betriebsrats – benachteiligt, indem sie sich für die Mitarbeiterin entschieden habe. In der Vergangenheit seien diverse Führungspositionen mit Frauen besetzt worden, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen. So verhalte es sich nach Auffassung des Betriebsrats auch im vorliegenden Fall. Die Auswahlentscheidung sei nur deshalb nicht zu Gunsten des männlichen internen Bewerbers, obwohl mindestens gleich, wenn nicht sogar stärker befähigt, getroffen worden, weil er eben ein Mann ist. Hierin läge eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Im daraufhin von uns für die Arbeitgeberin eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahren äußerte das Arbeitsgericht erhebliches Unverständnis für die Argumentation des Betriebsrats. Insbesondere konnte der Betriebsrat nicht darlegen, warum der männliche Bewerber besser für die Stelle geeignet sei. Selbst wenn der männliche Bewerber besser oder gleich geeignet gewesen sei, so sei die Auswahlentscheidung gleichwohl Sache der Arbeitgeberin. Dafür, dass die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden diskriminieren habe wollen, gab es nach Auffassung des Arbeitsgerichts keinerlei Anzeichen. Der Betriebsrat stimmte sodann der Versetzung und Umgruppierung nachträglich zu.
Rundschreiben 2025
Rundschreiben Metall: 37
Allgemeine Rundschreiben: 61
Rundschreiben Veranstaltungshinweise: 11
KOMPETENTE BERATUNG VOR ORT
Zu den wichtigsten Aufgaben der Beratungstätigkeit der Verbandsingenieure für die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes gehörten im Jahr 2025:

| Entgelt | 2 | 3% |
| Arbeitszeit | 10 | 14% |
| ERA | 60 | 83% |
„Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ Übersicht Termine im Jahr 2025
| Datum | Thema | Referent | Teilnehmeranzahl |
| 22.01.2025 | Neue Regeln für die „Betriebsratsvergütung“ Rechtliche GrundlagenNeue GesetzeslageRechtsprechung | Frau Dr. Iris Arnold Rechtsanwältin und Referentin Fachbereich Recht bei unternehmer nrw, Düsseldorf | 80 Teilnehmer |
| 19.02.2025 | Verhaltensbedingte Kündigung und Beweisprobleme Aktueller Stand der RechtsprechungProzessuale BesonderheitenVerdachts- und Tatkündigung | Herr Dr. Christoph Ulrich Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf | 233 Teilnehmer |
| 19.03.2025 | Das Direktionsrecht des Arbeitgebers RechtsgrundlagenStreitfälle und Rechtsprechung | Herr Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum | 186 Teilnehmer |
| 01.10.2025 | Aktuelle Entwicklungen im AGG-Recht Diskriminierungsformen und -merkmaleAnspruchsvoraussetzungen und BeweislastverteilungAktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen | Herr Dr. Guido Jansen, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm | 135 Teilnehmer |
| 03.12.2025 | Grundsätzliches und Aktuelles zur Betriebsratswahl Der Ablauf wirksamer BetriebsratswahlenÜberblick über Nichtigkeits- und AnfechtungsgründeGesetzesänderungen – Was ist neu bei der Betriebsratswahl 2026? | Herr Frank Auferkorte, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm | 145 Teilnehmer |
Durchschnitt: 155 Teilnehmer
Absolut: 779 Teilnehmer
Verstorbene 2025
Dr. Christian Potthoff-Sewing, Poppe + Potthoff Unternehmensgruppe, verstorben am 02. Juni 2025
Michael Hörmann, Marantec Group, verstorben am 09. Juni 2025
Uwe Brackmann, GOLDBECK GmbH (bis 2020), verstorben am 07. Juli 2025