Zweck des Arbeitgeberverbandes ist die arbeitsrechtliche Betreuung und Vertretung der Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, sowie in sozialversicherungsrechtlichen, betriebsorganisatorischen und arbeitswissenschaftlichen Fragen. Im Vordergrund unserer Arbeit steht die Beratung unserer Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Mitgliedsunternehmen kostenlos vor den Arbeits- und Sozialgerichten in allen drei Instanzen.
Arbeitgeberverband Bielefeld e.V.
Interessenvertretung und Beratung ohne Tarifbindung
Unsere Markenzeichen sind kompetente arbeitsrechtliche Beratung, aktuelle Informationen und ein starkes Netzwerk.
Anke Gudehus
Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Bielefeld e. V. und Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
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