Diskriminierung als Geschäftsmodell? Das Problem mit den sogenannten AGG-Hoppern
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, schützt Menschen vor Diskriminierung. Etwa wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität. Und das ist richtig so. Der Schutz greift auch im Bewerbungsverfahren. Wer Indizien für eine Benachteiligung sieht, kann eine Entschädigung verlangen. Doch genau hier beginnt das Problem. Das Geschäftsmodell dahinter…
